Die Abrechnung meiner Leistungen in meiner Praxis

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient!

ich rechne in meiner Praxis nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ab. Dabei habe ich für die einzelnen Tätigkeiten zu den Ziffern der GebüH eigene Kostensätze, die für Sie in meiner Praxis ausliegen. Diese sind auch Bestandteil der Therapieplanung, wenn wir dann über das Honorar sprechen.

Hintergrund dafür ist, dass die Kostensätze der GebüH seit 1985 nicht mehr angepasst worden sind. Das bedeutet auch, dass die Arbeit nach diesen alten Kostensätzen heute wirtschaftlich völlig unmöglich ist.

Sie erhalten eine Rechnung, die die Diagnosen (in der Regel nach ICD-10) ausweist und die jeweiligen Leistungsziffern aus der GebüH mit dem Betrag und meinem Berechnungsfaktor ausweist. Diese Rechnung von der Umsatzsteuer befreit.

Wenn Sie eine private Krankenversicherung haben, die die Kosten nach Gebührenordnung für Heilpraktiker übernimmt, sind Ihre versicherten Kostensätze erstattungsfähig.

Einzelheiten klären Sie bitte mit Ihrem Versicherungsträger.

Ich kann nicht garantieren oder einschätzen, welche Kosten und welche Sätze (Schwellensatz, Niedrigstsatz, Beihilfe etc.) Ihnen durch Ihren Versicherungsträger erstattet werden. Diese Fragestellungen, die ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung betreffen, klären Sie bitte dort. Sie verstehen bitte, dass ich zu diesen Fragestellungen nicht seriös Stellung nehmen kann und auch keinerlei Schriftwechsel mit Ihrer Versicherung führe.

Ich versichere Ihnen, dass ich die notwendigen diagnostischen Massnahmen und die Art der Behandlung kostenbewusst treffe und mit Ihnen jeweils bespreche. Ihre Gesundheit und die Verbesserung Ihrer Situation stehen dabei im Mittelpunkt meiner Aufmerksamkeit.

Auf Wunsch erhalten Sie eine vorläufige Kostenschätzung zum Therapiekonzept mit den Kostensätzen für die einzelnen Behandlungen. Diese Kostensätze liegen u.a. auch in der Praxis aus.

Zur vereinfachten Handhabung in meiner Praxis arbeite ich mit mediServ Privatabrechnung und Bank für Heilpraktiker in 66094 Saarbrücken zusammen.

Über Ihre Vorteile aus diesem Verfahren  informiert Sie ein Infoflyer, der in unserer Praxis für Sie ausliegt.

In besonderen sozialen Notlagen mache ich Ausnahmen von dieser Abrechnungspraxis. Wenn eine solche Situation bei Ihnen gegeben ist, sprechen Sie mich vor Behandlungsbeginn bitte an.